Spielplatz Sicherheit

Hallen, Sportplätze, Skate- und Fitnessanlagen – jährlich wiederkehrend

Sportgeräteprüfung

Ich prüfe Ihre Sportgeräte (Halle, Sportplätze und Skate- und Fitnessanlagen) nach den Vorgaben der der technischen Regelwerke (DIN-Normen) und der DGUV-I 202-044 um die Sicherheit der Sportler und Nutzer zu gewährleisten und Ihr Haftungsrisiko zu begrenzen.

Sachkunde und Prüfungen auf Grundlage:

DIN EN 14974: Skateanlagen

DIN EN 16630: Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich

DIN EN 15312: Multisportgeräte

DIN EN 16899: Parcoursanlagen

DIN EN 14960-1: Aufblasbare Spielgeräte (Hüpfburgen)

Der Unfallversicherungsträger fordert:
“Sportstätten und Sportgeräte sind vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen; vgl. § 39 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Allgemeine Vorschriften“ (GUV-V A 1, bisher GUV 0.1). [.......]

Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen müssen mindestens jährlich erfolgen.
Festgestellte sicherheitstechnische Mängel sind zu beheben; vgl. § 2 der UVV „Allgemeine Vorschriften“ (GUV-V A 1, bisher GUV 0.1). [.......]. (Quelle: DGUV-I 202-044)

“Der Sachkostenträger soll ausreichend qualifizierte Fachunternehmen oder andere geeignete Sachkundige mit diesen Prüfungen beauftragen.” (Quelle: DGUV-I 202-044

Wie bei allen UVV-Prüfungen dürfen Sie auch bei der Prüfung Ihrer Turn- und Sportgeräte eine neutrale Prüfleistung erwarten, d.h. ich bin nicht daran interessiert möglichst viele Mängel zu finden, um dann einen Reparaturauftrag zu erhalten!

Gerne schicke ich Ihnen zu diesem Thema ein Angebot zu!

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Ob jährliche Hauptinspektion von Spielplätzen, Sportgeräte- und Skateanlagenprüfung oder eine kurze Rückfrage zu einer Norm – rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.

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