Sportgeräteprüfung
Wir prüfen Ihre Sportgeräte (Halle, Sportplätze und Fitness-Studios) nach den Vorgaben der der technischen Regelwerke (DIN-Normen) und der DGUV-I 202-044 um die Sicherheit der Sportler zu gewährleisten und Ihr Haftungsrisiko zu begrenzen.
Der Unfallversicherungsträger fordert:
“Sportstätten und Sportgeräte sind vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen; vgl. § 39 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Allgemeine Vorschriften“ (GUV-V A 1, bisher GUV 0.1). [.......]
Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen müssen mindestens jährlich erfolgen.
Festgestellte sicherheitstechnische Mängel sind zu beheben; vgl. § 2 der UVV „Allgemeine Vorschriften“ (GUV-V A 1, bisher GUV 0.1). [.......]. (Quelle: DGUV-I 202-044)
“Der Sachkostenträger soll ausreichend qualifizierte Fachunternehmen oder andere geeignete Sachkundige mit diesen Prüfungen beauftragen.” (Quelle: DGUV-I 202-044
Wie bei allen UVV-Prüfungen dürfen Sie auch bei der Prüfung Ihrer Turn- und Sportgeräte eine neutrale Prüfleistung erwarten, d.h. wir sind nicht daran interessiert möglichst viele Mängel zu finden, um dann einen Reparaturauftrag zu erhalten!
Gerne schicken wir Ihnen zu diesem Thema ein Angebot zu!