Spielplatzprüfung
Jedes Jahr verunglücken Kinder auf Spielplätzen durch schadhafte Spielgeräte, verursacht durch Alterung, Verschleiß und Vandalismus. Viele dieser Unfälle könnten verhindert werden, wenn die Spielplätze in ordnungsgemäßem Zustand wären. Für den ordnungsgemäßen Zustand ist per Gesetz der Betreiber verantwortlich (Betreiberhaftung, abgeleitete Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB ). Die Durchführung von regelmäßigen Inspektionen und entsprechender Wartung stellt sicher, dass dies auch während der gesamten Betriebsphase gewährleistet ist. Die aktuelle Rechtslage setzt voraus , das diese Prüfung mindestens 1mal jährlich durch geschultes, sachkundiges Personal erfolgen muss.
Als DEKRA-geschulte Sachkundige und qualifizierte Spielplatzprüfer gem. DIN 79161 prüfen wir jedes Jahr unzählige Spielplätze von Städten, Gemeinden und privaten Spielplatzbetreibern.
… und darum kann ich Ihnen zusichern:
- Anwendung und Interpretation gültiger Regelwerke und Normen
- Beratung zu Neuerungen der europäischen Normen, Neueste Entwicklungen
- Sicherheitstechnische Anforderungen an Spielplätze/Geräte
- Beratung zu Wartung und Betrieb
- Mängelfeststellung und -bewertung, Schutzmaßnahmen
- Hinweise hinsichtlich Versicherung und Haftung
- Spielplatzbegehungen, Prüfung u.a. auf Grundlage der DIN EN 1176 (Reihe), der DGUV-I 202-022 (ehem. GUV-SI 8017), der DIN 18034 und weiterer Erkenntnisse zum Stand der Technik bei Spielplätzen
- Berichterstellungnach den Vorgaben der DIN 79161.
- Einzelabnahmen von Spielgeräten hinsichtlich ihrer Konformität zu Regelwerken und dem Stand der Technik.